Lernkurve

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Veranstaltungen von Lernkurve

1. Anmeldung

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung (eMail, Brief, online) wird die Buchung verbindlich. Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung und Rechnung per eMail zugeschickt. Damit wird der Veranstaltungsvertrag verbindlich.

Bei Veranstaltungen für Jugendgruppen gehen wir davon aus, dass bei Buchung das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
vorliegt. Das entsprechende Formular wird vor Kursbeginn per Mail zugeschickt. Es ist von allen Teilnehmern, bzw.
deren Erziehungsberechtigten einzuholen.

Bei Gruppenveranstaltungen trägt der Gruppenanmelder Sorge, dass alle Teilnehmer über die konditionellen sowie
fahrtechnischen Ansprüche, die im Angebot spezifiziert wurden, informiert wurden und diese erfüllen.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Anmeldebestätigung wird der Veranstaltungspreis fällig und ist umgehend auf das in der Buchungsbestätigung
genannte Konto zu überweisen. Andere Zahlungsmodalitäten können vereinbart werden (zB Barzahlung bei kurzfristiger
Buchung) und werden entsprechend auf der Anmeldebestätigung ausgewiesen.

3. Absagevorbehalt hinsichtlich Mindestteilnehmerzahl

Bei den zu festen Terminen angebotenen Fahrtechnikkursen besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Wird diese
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Bikeguides Oberland berechtigt, die Veranstaltung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.

Die Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt – Ausnahme sind Gewitter. Sollte die Veranstaltung vor Beginn aus Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen, so wird der Veranstaltungspreis vollständig erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises. Eine mangelhafte Erfüllung kann daraus nicht abgeleitet werden.

4. Absage durch den Teilnehmer

Eine Absage hat schriftlich zu erfolgen. Hierbei entstehen folgende Stornokosten:

  • Bei Absage bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25 €
  • Bei Absage ab dem 13. Bis zum 07. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • Bei Absage ab dem 06. Bis zum 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
  • Bei Nichtantritt: 100 % des Veranstaltungspreises

5. Gefahrenhinweis

Mountainbiketouren sind Aktivitäten, bei denen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, das auch durch umsichtige
und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im
Gebirge, vor allem in abgelegeneren Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr
eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch
kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhöhtes
Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Der Gruppenanmelder hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer, bzw. die
Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer darauf entsprechend hingewiesen wurden.

6. Ausrüstung

Funktionstüchtiges Mountainbike, Helm, Fahrradhandschuhe, geschlossene Schuhe sowie wetterfeste
Kleidung sind Voraussetzung zur Teilnahme. Der Gruppenanmelder informiert dementsprechend die Gruppenteilnehmer. Wir
sind berechtigt, Teilnehmer auszuschließen, die nicht über die oben genannte Mindestausrüstung verfügen.

7. Gesundheit

Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Asthma, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Verletzungen etc.) haben,
sind sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Der Gruppenanmelder von
Minderjährigen sorgt dafür, dass er von den Eltern teilnehmender Minderjähriger eine Gesundheitserklärung erhält. Das
entsprechende Formular wird vor Kursbeginn per Mail zugeschickt. Sollten darauf Erkrankungen oder mitgeführte
Notfallmedikamente genannt werden, so übergibt der Gruppenanmelder die entsprechenden Gesundheitserklärungen vor
Tourenbeginn an den Veranstaltungsleiter.

8. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann uns nur an unserem Sitz verklagen.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB haben nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen zur Folge.

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